Legalisatorin für die Gemeindegebiete Hippach/Ramsau/Schwendau
Die Legalisatorin wird vom Oberlandesgericht bestellt und ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge, etc., zuständig. Die Aufgabe der Legalisatorin ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht jedoch die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Die Unterschrift ist persönlich vor der Legalisatorin zu leisten.
Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, die Unterschrift beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in den Gemeinden Hippach, Ramsau oder Schwendau wohnhaft bzw. amtlich gemeldet sein.
Die Beglaubigung durch die Legalisatorin ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.
Legalisierungsgebühren:
Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:
- € 3,– bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,– oder bei unbestimmten Wert
- € 7,– bei einem Wert über € 700,–bis € 3.000,–
- € 9,– bei einem Wert über € 3.000,–bis € 7.000,–
- € 24,– bei einem Wert über € 7.000,–bis € 35.000,–
- € 31,– bei einem Wert über € 35.000,–
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.